Der Weg in`s Glück führt beim Standesamt vorbei.
Eine Eheschließung ist von beiden Verlobten persönlich beim Standesamt anzumelden. Zuständig ist das Standesamt des gemeinsamen Wohnortes. Wenn die Verlobten nicht beide hier wohnhaft sind kann die Eheschließung auch am Wohnort des auswärtigen Verlobten angemeldet werden. Soll die Trauung dann jedoch in Böttingen stattfinden, benötigen wir anschließend eine sogenannte "Ermächtigung durch das Anmeldestandesamt" (gebührenpflichtig). Im Ausnahmefall kann die Eheschließung auch von einem Verlobten alleine angemeldet werden, wenn der zweite Verlobte ihn dazu ermächtigt.
-Vordrucke hierfür können beim Standesamt abgeholt weden-.
Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Sie berücksichtigt bei ausländischen Verlobten auch deren jeweiliges Heimatrecht . Von den Verlobten sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis/Reisepass (wenn nicht persönlich bekannt)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde -wenn nicht hier wohnhaft
- Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern der Verlobten
(nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch) - dieses Fam.Buch wird
am Eheschließungsort der Eltern geführt.
-wenn es kein Familienbuch für die Eltern gibt: Abstammungsurkunde
d. Verlobten (wird vom Geburts-Standesamt ausgestellt)
-wenn ein Verlobter schon einmal verheiratet war ist die Vorlage einer
Familienbuch-Abschrift der Vorehe mit Auflösungsvermerk erforderlich
-außerdem sind Abstammungsurkunden der Kinder v. Verlobten
vorzulegen
-bei Eintragung eines Diplomgrades ist die entsprechende
Verleihungsurkunde vorzulegen
In Einzelfällen -insbesondere bei der Berücksichtigung ausländischen Rechts - ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich. Bei Beteiligung ausländischer Verlobter ist oft ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zur Vorlage beim Oberlandesgericht aufzunehmen.
Wird bei der Anmeldung der Eheschließung festgestellt, dass keine Ehehindernisse bestehen, muss die Eheschließung innerhalb einer Frist von 6 Monaten beurkundet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Bitte rufen Sie uns an bevor Sie Ihre Eheschließung hier anmelden, damit wir Sie über die erforderlichen Urkunden informieren können.
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