Der Weg in`s Glück führt beim Standesamt vorbei.
Eine Eheschließung ist von beiden Verlobten persönlich beim Standesamt anzumelden. Zuständig ist das Standesamt des gemeinsamen Wohnortes. Wenn die Verlobten nicht beide hier wohnhaft sind kann die Eheschließung auch am Wohnort des auswärtigen Verlobten angemeldet werden. Soll die Trauung dann jedoch in Böttingen stattfinden, benötigen wir anschließend eine  sogenannte "Ermächtigung durch das Anmeldestandesamt" (gebührenpflichtig). Im Ausnahmefall kann die Eheschließung auch von einem Verlobten alleine angemeldet werden, wenn der zweite Verlobte ihn dazu ermächtigt.
 -Vordrucke hierfür können beim Standesamt abgeholt weden-.

Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Sie berücksichtigt bei ausländischen Verlobten auch deren jeweiliges Heimatrecht . Von den Verlobten sind  folgende Unterlagen einzureichen:

- Personalausweis/Reisepass (wenn nicht persönlich bekannt)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde -wenn nicht hier wohnhaft
- Beglaubigte Abschrift des als Heiratsregister  fortgeführten Fam.Buch. 
  der Eltern beider Verlobten   (nicht zu verwechseln mit d. Stammbuch) -   dieses Fam.Buch wird   am Eheschließungsort der Eltern geführt.
-wenn es kein Familienbuch für die Eltern gibt:  Auszug aus dem
  Geburtenregister d. Verlobten  (wird beim Geburts-Standesamt 
  ausgestellt. 
-wenn ein Verlobter schon einmal verheiratet war ist die Vorlage des als
 Heiratsregister fortgeführten Familienbuches der Vorehe mit       Auflösungsvermerk erforderlich
-außerdem sind Auszüge aus dem Geburtenregister der Kinder  v. Verlobten  vorzulegen 
In Einzelfällen -insbesondere bei der Berücksichtigung ausländischen Rechts - ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich. Bei Beteiligung ausländischer Verlobter ist oft ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zur Vorlage beim Oberlandesgericht aufzunehmen.
Wird bei der Anmeldung der Eheschließung festgestellt, dass keine Ehehindernisse bestehen, muss die Eheschließung innerhalb einer Frist von 6 Monaten beurkundet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Bitte rufen Sie uns an bevor Sie Ihre Eheschließung hier anmelden, damit wir Sie über die erforderlichen Urkunden informieren können.

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