Ratgeber in besonderen Lebenslagen -Sterbefall

Ratgeber für Hinterbliebene bei einem Sterbefall zu Hause:

1.Benachrichtigung eines Arztes
Benachrichtigen Sie nach dem Sterbefall bitte den Hausarzt oder den zuständigen Notdienst, damit er die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellen kann.

2. Entscheidung über Bestattungsform 
Legen Sie im Familienkreis die Form der Bestattung fest. In unserer Gemeinde sind folgende Bestattungsformen möglich:
Erdbestattung
Urnenbestattung  im Urnengrabfeld oder
Urnenzubettung in einem bestehenden Reihengrab, wenn dieses noch eine Ruhezeit von mindestes 15 Jahren hat.
Nach entsprechender Information veranlasst die Gemeinde die Aushebung eines Reihengrabes oder eines Urnengrabes.

3. Sterbefallanzeige beim Standesamt 
Kommen Sie mit den Bescheinigungen des Arztes spätestens am nächsten Tag (bei Sterbefällen am Wochenende dann montags) bei unserem Standesamt vorbei um den Sterbefall zur Beurkundung anzuzeigen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis und - falls vorhanden- folgende Urkunden der/des Verstorbenen mit:

       Für ledige Personen:         Abschrift vom Familienbuch d.Eltern 
    ´                                                 Geburtsurkunde und Ausweis


       verheiratete Personen:      Abschrift vom Familienbuch 
                                                      und Ausweis

      verwitwete Personen:        Abschrift vom Familienbuch mit Sterbe-
                                                     eintrag des Gatten oder 
                                                     Abschrift vom Familienbuch und
                                                     Sterbeurkunde des Gatten

     geschiedene Personen:   Abschrift vom Familienbuch mit Scheidungs
                                                    vermerk oder Abschrift vom Familienbuch
                                                    und Scheidungsurkunde
Wenn der/die Verstorbene schon längere Zeit in Böttingen wohnhaft war oder seine Eltern hier leb(t)en, führen wir die Originaleinträge oft selbst , so dass in diesen Fällen auf eine Urkundenvorlage verzichtet werden kann.

Folgende Urkunden werden Ihnen vom Standesamt ausgehändigt::
eine Sterbeurkunde für die gesetzl. Rentenversicherung-gebührenfrei
eine Sterbeurkunde für die Krankenhasse/Pflegeversicherung und
eine Sterbeurkunde für die kirchliche Bestattung-ebenfalls gebührenfr.
Gerne stellen wir Ihnen auch Urkunden für private Zwecke aus. (7,oo €)

4.Bestattungstermin
Vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Pfarramt den Termin für die Beerdigung/Urnenbeisetzung und legen Sie dort eine Sterbeurkunde vor. Das hiesige Katholische Pfarramt Sankt Martinus ist unter Tel.07429/ 2385 zu erreichen und das zuständige Evangelische Pfarramt in Rietheim-Weilheim hat die Nummer 07424/2548.

5. Beauftragung eines Bestatters 
beauftragen Sie bitte einen Bestatter mit der Einbettung der/des Verstorbenen in den Sarg und die Überführung zur Leichenhalle oder  zur Aussegnungshalle des auswärtigen Bestattungsortes.

6. Unterrichten Sie Ihre nächsten Angehörigen, Freunde der/des Verstorbenen und d. Arbeitgeber über den Todesfall und den Bestattungstermin.

7. Anzeige in der Zeitung
wenn Sie eine Todesanzeige in der Tageszeitung wünschen geben Sie den Text bitte bei der zuständigen Redaktion in Spaichingen auf, oder übertragen Sie diese Anzeigenschaltung dem Bestattungsunternehmen.

8. Blumenschmuck
vergessen Sie nicht, rechtzeitig Sarggestecke oder Kränze.... zu bestellen . Vereinbaren Sie die pünktliche Anlieferung am Beerdigungstag bis ca. 11.30 Uhr, damit der Sarg vor Beginn des Rosenkranzgebetes geschmückt ist und auf den Vorplatz der Leichenhalle gefahren werden kann. Urnen werden auf einem besonderen Urnenständer abgestellt, welcher ebenfalls mit einem kleinen Kranz geschmückt werden kann. (s.Informationen zur Urnenbestattung auf dem Böttinger Friedhof).

9. Vorbereitung der Trauerfeier/Beerdigung bei der Aussegnungshalle
tragen Sie dafür Sorge, dass der Sarg rechtzeitig vor der Trauerfeier geschlossen ist. Wenn Sie beim Aufstellen des Sarges/Urne, Fahnen, Kerzenständer usw. vor der Leichenhalle die Hilfestellung eines Gemeindearbeiters benötigen, so melden Sie dies bitte beim Bürgermeisteramt an.
Nicht vergessen:  Weihwasser für die Beerdigung bereit stellen. .

 

10. Aktuelle Bestattungsgebühren der Gemeinde Böttingen
Erdbestattung von Personen                            345,00 €
Erdbestattung von Tot-oder Fehlgeburten     225,00 €
Zuschlag an Samstagen/Feiertagen              100 %
Beisetzung von Aschen                                      325,00 €
Zuschlag an Samstagen                                    50 %
Urnenabdeckplatte inkl. Namensplatte          428,50 €
Benutzung der Leichenhalle mit Zelle            150,00 €
Benutzung der Leichenhalle ohne Zelle        120,00 €

Überlassung von Grabstätten:
Reihengrab f. Erwachsene- 35 Jahre Nutzungsrecht: 112,00 €
Reihengrab f. Kinder - 25 Jahre Nutzungsrecht            85,00 €
Urnengrabstätte - Reihengrab-   15 Jahre Nutzungsr.   40,00 €.


11. Nach der Beisetzung
prüfen Sie bitte, ob Lebensversicherungen zu kündigen sind
und ob Anspruch auf Sterbegeld aus einer Versicherung besteht.. Melden Sie den Sterbefall im Falle eines Rentenbezuges bei der
Postrentenstelle Stuttgart  ( Vordrucke sind im Rathaus vorrätig) und informieren Sie die zuständige Krankenkasse/Pflegekasse ,
Wenn Anspruch auf Witwen/Witwer oder Halbwaisen/Waisenrente besteht, stellen Sie bitte den entsprechenden Rentenantrag (im Rathaus möglich).
Prüfen Sie ob Haftpflichtversicherungen zu kündigen sind. Melden Sie vorhandene Kraftffahrzeuge/Telefonanschlüsse/Tages
zeitung/ um und prüfen Sie evtl. Vereinsmitgliedschaften.
Wenn nach dem Tod eines Angehörigen eine Wohnung aufgegeben werden muss, sind Wasser- und Stromzähler abzulesen und mit den Versorgungsunternehmen abzurechnen. Evtl.bestehende Hausrat-
versicherungen sind dann ebenfalls zu kündigen.

 

12.  Das Nachlassgericht wird automatisch durch das Standesamt informiert - Die Angehörigen werden nach etwa 4-6 Wochen zur Erbauseinandersetzung einbestellt.  Wenn Sie im Nachlass des/r Verstorbenen ein handschriftliches Testament finden, ist dieses unverzüglich beim Nachlassgericht  -für Böttingen: Notariat I, Spaichingen- abzugeben. 

 

13. Schusswaffen im Nachlass:
beinhaltet der Nachlass auch Schusswaffen, ist innerhalb eines Monats nach Antritt des Erbes beim Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, Ordnungsamt, ein Waffenbesitzkarte zu beantragen.

 

14. Bestattungskosten und Kosten die im Zusammenhang mit dem Sterbefall angefallen sind, können auch ohne Erbschein vom Konto des Verstorbenen aus beglichen werden.

 

Wichtige Hinweise zur Urnenbestattung auf dem Friedhof Böttingen:
Folgende Bestattungsformen sind möglich:
- Urnenbeisetzung mit vorheriger Trauerfeier nach der Einäscherung
   (Trauerfeier mit Urne)
- Urnenbeisetzung mit vorangegangener Trauerfeier vor der Einäscherung ( mit aufgebahrtem Sarg vor der Leichenhalle)
- Urnenbeisetzung im Familienkreis

Die Urne ist - wie auch der Sarg-  jeweils von Familienangehörigen/ Verwandten oder Freunden zur Grabstätte zu tragen. Die Aufstellung der Urne, Kerzenständer und Weihwasserständer wird vom Gemeindebaufhof mit den Angehörigen vorgenommen. Gerne dürfen Sie die Urne mit Blumen schmücken. Der Urnenständer ist 84 cm hoch und hat einen Durchmesser von 43  cm zuzüglich 5 cm Randfläche bis zu den links und rechts angebrachten Kerzenständern. Für die Urne muss eine Öffnung von 20 cm freigelassen werden. (kleine Kränze eignen sich sehr gut).

Die Ruhezeit für Urnen beträgt auf dem hiesigen Friedhof 15 Jahre. Eine Zubettung in ein bereits bestehendes Reihengrab ist möglich, wenn die restlcihe Ruhezeit dieser Grabstätte mindestens noch 15 Jahre beträgt.
Beachten Sie bitte, dass nur Bio-Urnen verwendet werden dürfen und teilen Sie dies auch dem beauftragten Bestattungsunternehmen mit.
Ob Sie die Urne nach der Einäscherung per Post an das Bürgermeister amt zustellen lassen, oder die Überführung durch ein Bestattungsunter nehmen direkt zur Leichenhalle vereinbaren, entscheiden Sie selbst.
Wir melden Ihnen den Empfang der Urne, damit Sie den Bestattungstermin festlegen können. Urnen-Beisetzungen sind werktags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr möglich (bitte Samstagszuschlag beachten).
Die Gemeinde verlegt nach der Urnenbeisetzung die Grundplatte. Den Namens- und Beschriftungskeil zu dieser Grundplatte können Sie im Gemeindebauhof abholen und bei einem Steinmetz Ihrer Wahl beschriften lassen. Bitte beachten Sie, dass die Schrift mit Bronzebuch-staben in "erhabener Form" anzubringen ist.
Blumenschmuck darf nur auf der Grundplatte abgestellt werden. Er ist so anzubringen, dass Mäharbeiten nicht beeinträchtigt werden. Die Anbringung von Einzel-Weihwasserbehältern ist nicht zulässig. Die Gemeinde hat für alle Urnengrabstätten einen gemeinsamen Weihwasserbehälter aufgestellt.
Wichtiger Hinweis: bei der Beurkundung des Sterbefalles ist dem zuständigen Standesamt mitzuteilen dass eine Urnenbestattung vorgesehen ist, damit die notwendigen Genehmigungen gleich ausgestellt werden können.

 

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein werden im Krankenhaus ausgestellt und bei der Krankenhausverwaltung hinterlegt.
Die Verwaltung füllt auch die Sterbefallanzeige für das Standesamt aus.
Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes muss von den Famiilenangehörigen oder dem beauftragten Bestattungs- unternehmen vorgenommen werden. Es sind die gleichen Urkunden vorzulegen, wie bei einem Standesamt zu Hause. Gerne helfen wir Ihnen bei der Urkundenbeschaffung .

Weiteres Vorgehen wie bei einem Sterbefall zu Hause beachten !

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