Was ist nach einem Wohnungswechsel zu erledigen?

Anmeldung/Ummeldung
Seit Juni 2004 ist die Abmeldepflicht bei Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands entfallen. Das Wohnsitz-Meldeamt muss nur noch bei einem Wegzug ins Ausland informiert werden.
Die Pflicht zur Anmeldung am neuen Wohnort bzw. die Ummeldung( bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde)  besteht weiterhin. Bei der  Anmeldung bzw. Ummeldung sind die Ausweispapiere aller Familienangehörigen beim Meldeamt vorzulegen. Der Meldepflicht sollten Sie  innerhalb einer Woche nach dem Wohnungswechsel nachkommen.

Schule
in unserer Gemeinde gibt es eine Grund- und Hauptschule. Bitte melden Sie schulpflichtige Kinder rechtzeitig vor Ihrem Zuzug im Rektorat an. Unter Tel. 07429/ 3624 können Sie einen Anmeldetermin vereinbaren und sich über unsere Schule informieren.

Der Kindergarten Sankt Marien steht unter kirchlicher Trägerschaft. Unter Tel. 453 können Sie einen Anmeldetermin vereinbaren und sich über die Aufnahmevoraussetzungen und das Betreuungsangebot informieren.

Die Anmeldung steuerpflichtiger Hunde (ab dem 3. Lebensmonat) können Sie direkt bei Ihrer polizeilichen Anmeldung im Rathaus vornehmen. Der  Hundesteuersatz wurde in unserer Gemeinde  für einen  Ersthund auf 45,00 €/Jahr festgesetzt. Die Steuer für einen Zweithund beträgt jährlich 90,00 €/Jahr. Kampfhunde werden höher besteuert.

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist Angelegenheit der Gemeinde. Bitte achten Sie darauf, dass beim Bezug einer neuen Wohnung der Zählerstand abgelesen und dem Bürgermeisteramt mitgeteilt wird, damit wir eine exakte Abrechnung für Sie vornehmen können. Ebenso wichtig ist es auch, den Stromzähler abzulesen und den Energieversorger zu informieren.

Beim Bezug einer neuen Wohnung/neuen Gebäudes müssen rechtzeitig  Müllbehälter bestellt werden. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde dürfen die Behälter nicht von der bisherigen Wohnung in die neue Wohnung mitgenommen werden. Sie verbleiben jeweils in dem Gebäude, welchem sie bei ihrer Erstauslieferung zugewiesen wurden. Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung liegt beim Landkreis Tuttlingen. Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie im Meldeamt einen Abfallkalender, welchem Sie die jeweiligen Abholtage v.Restmüll, Wertstoffen oder Papier entnehmen können. In unserer Gemeinde finden übrigens zusätzlich jährliche Altpapiersammlungen durch den Gesangverein statt.

Denken Sie bitte auch an die Erledigung folgender Dinge:

- wenn Sie ein Gewerbe betreiben, ist auch dieses hier neu anzumelden
- abonnieren Sie unser Amtsblatt, wenn Sie wissen möchten "was im
  Ort so alles passiert " Jahresbezugspreis: 8,50 €
- Nachsendeantrag bei der Post erledigen
- Anschriftenübermittlung an GEZ  (Vordrucke sind bei der Bank vorrätig)
-Informieren Sie Ihren Arbeitgeber,Ihre Bank und Ihre Freunde vom
  Wohnungswechsel


Übrigens:

 wir heißen Sie herzlich willkommen in Böttingen und hoffen, dass Sie sich schnell einleben und sich hier wohlfühlen. 
Die örtlichen  Vereine laden Sie gerne zum Mitmachen ein - suchen Sie sich einfach ein für Sie interessantes Angebot aus.

 

 

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Gemeinde Böttingen
Allenspacher Weg 2
78583 Böttingen

Tel 07429/93050
Fax 07429/930525

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